Perücke Abrechnung mit der Krankenkasse

Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse

Durch unsere Präqualifikation und unser Institutionskennzeichen (IK) sind wir sowohl Partner aller gesetzlichen Krankenkassen als auch Vertragspartner der Ersatzkassen (vdek) gelistet.

Gerne beraten wir Sie vorab über den Ablauf der Abrechnung.

Gesetzlich versichert:

Bringen Sie bitte zu Ihrem Besuch das Originalrezept mit.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie. Die Krankenkassen akzeptierten die Unterlagen meist nur noch Digital.

Falls Ihre gewählte Perücke den von der Krankenkasse bewilligten Betrag übersteigen sollte, erhalten Sie von uns eine eigenen Rechnung über den Differenzbetrag.
Wichtig! Die Rechnung über den Differenzbetrag können sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzten, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Privat versichert:

Als Privatpatient ist es nicht notwendig uns ein Privatrezept mitzubringen. Sie erhalten bei Abholung der Zweitfrisur Ihre Rechnung und gehen damit in Vorkasse.
Auch Privatpatienten können mit Ihrer Krankenkasse abrechnen wenn die Leistung durch Ihren gebuchten Tarif abgedeckt ist.

Einfach so:

Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne ein Rezept ein Zweithaar. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt bei Abholung.